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Die neue DIVI gliedert sich in drei Divisionen, in denen jeder, der sich in Deutschland mit der Intensivmedizin beschäftigt, Mitglied werden kann bzw. in die sie/er zusätzlich delegiert werden kann.

  1. Division der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände (DIVI-FB), deren Mitglieder nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung zu einer Zusatzweiterbildung Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin berechtigt sind. Die jeweiligen Fachgesellschaften und Berufsverbände entsenden Delegierte in die DIVI-FB. Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit als Delegierter einer Fachgesellschaft oder eines Berufsverbandes ist die Mitgliedschaft in der DIVI.

  2. Division der ärztlichen Mitglieder (DIVI - MG-Ärzte). Sie besteht aus ordentlichen, außerordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

    • Ordentliche Mitglieder sind Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung
    • Außerordentliche Mitglieder sind Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt und Fachärzte in Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung.

  3. Division der nichtärztlichen in der Intensiv- und Notfallmedizin tätigen Mitglieder (DIVI-MG-Nichtärzte). Sie besteht aus nichtärztlichen Mitgliedern, die in der Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin tätig sein müssen.

Die Divisionen 1 und 2 setzen sich zusammen aus den fünf Fachgruppen

  • Anästhesiologie,
  • Chirurgie,
  • Innere Medizin,
  • Kinder- und Jugendmedizin sowie
  • Neurologie und Neurochirurgie.

Neben diesen 3 Divisionen ist die DIVI für fördernde Mitglieder offen. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die ideell und materiell die Zielsetzung der DIVI unterstützen.

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