Die neue DIVI gliedert sich in drei Divisionen, in denen jeder, der sich in Deutschland mit der Intensivmedizin beschäftigt, Mitglied werden kann bzw. in die sie/er zusätzlich delegiert werden kann.
- Division der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände (DIVI-FB), deren Mitglieder nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung zu einer Zusatzweiterbildung Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin berechtigt sind. Die jeweiligen Fachgesellschaften und Berufsverbände entsenden Delegierte in die DIVI-FB. Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit als Delegierter einer Fachgesellschaft oder eines Berufsverbandes ist die Mitgliedschaft in der DIVI.
- Division der ärztlichen Mitglieder (DIVI - MG-Ärzte). Sie besteht aus ordentlichen, außerordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
- Ordentliche Mitglieder sind Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung
- Außerordentliche Mitglieder sind Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt und Fachärzte in Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung.
- Division der nichtärztlichen in der Intensiv- und Notfallmedizin tätigen Mitglieder (DIVI-MG-Nichtärzte). Sie besteht aus nichtärztlichen Mitgliedern, die in der Intensivmedizin und/oder Notfallmedizin tätig sein müssen.
Die Divisionen 1 und 2 setzen sich zusammen aus den fünf Fachgruppen
- Anästhesiologie,
- Chirurgie,
- Innere Medizin,
- Kinder- und Jugendmedizin sowie
- Neurologie und Neurochirurgie.
Neben diesen 3 Divisionen ist die DIVI für fördernde Mitglieder offen. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die ideell und materiell die Zielsetzung der DIVI unterstützen.